Häufige Fragen im Trauerfall
Im Sterbefall erreichen Sie mich Tag und Nacht unter 07906 9414077.
Was muss ich im Sterbefall tun?
Zu Hause:
Rufen Sie zuerst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an. Nach Ausstellung des Totenscheins erreichen Sie mich unter 07906 9414077.
Im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz:
Das Personal veranlasst die Ausstellung des Totenscheins. Geben Sie dort einfach Bestattungen Sadlo als gewünschten Bestatter an.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
In Baden-Württemberg sind es bis zu 36 Stunden. Eine Verlängerung kann beantragt werden, dabei unterstütze ich Sie.


Wahl des Bestatters
Ohne Vorsorgevertrag können Angehörige den Bestatter frei wählen, unabhängig vom Sterbeort und auch dann, wenn nach einem Unfall bereits ein anderer Bestatter informiert wurde.
Welche Bestattungsarten sind möglich?
In Deutschland sind zwei Bestattungsarten erlaubt:
Erdbestattung
Beisetzung im Sarg auf einem Friedhof.
Feuerbestattung
Einäscherung im Sarg, anschließend:
- Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
- Seebestattung
- Baum- / Waldbestattung
- Urnenkolumbarium
- Verstreuung im Ausland möglich
- Sonderformen: Diamant- oder Weltraumbestattung (mit Teilasche)
Was kostet eine Bestattung?
Die Kosten hängen von Ihren Wünschen ab. Sie setzen sich zusammen aus:
- Unsere Leistungen inkl. Sarg, ggf. Urne
- Friedhofs- und Behördengebühren
- Fremdleistungen (Blumen, Redner, Musiker, Traueranzeige, Kaffeetafel…)
- Krematorium
Sie bekommen von mir vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
Bestattung von Amts wegen
Wenn keine Angehörigen ermittelbar sind oder die Bestattung verweigert wird, beauftragt das Ordnungsamt eine einfache Bestattung. Später ermittelte Angehörige müssen die Kosten erstatten.

Leistungen von Bestattungen Sadlo
- Persönliche Beratung & Kostenvoranschlag
- Organisation von Trauerfeier & Beisetzung
- Überführungen (In- und Ausland)
- Hygienische & kosmetische Versorgung
- Große Auswahl an Särgen, Urnen & Ausstattung
- Terminabsprachen mit Kirchen & Friedhöfen
- Gestaltung der Trauerfeier inkl. Musik & Blumenschmuck
- Vermittlung von Rednern, Floristen, Musikern, Steinmetzen
- Trauerdruck & Zeitungsanzeigen
- Behördenwege & Abmeldungen
- Unterstützung beim digitalen Nachlass
- Beratung zur Bestattungsvorsorge

Fragen zu Bestattungsarten
Warum gibt es unterschiedliche Grabarten?
Friedhofsträger entscheiden über angebotene Grabarten. Häufig sind:
- Wahl- und Reihengräber
- Rasengräber (mit/ohne Namensnennung)
- Partnergräber
- Baum- und Naturbestattungen
Angebote richten sich nach Nachfrage, Bodenbedingungen und örtlicher Planung.
Was bedeutet Ruhezeit?
Die Ruhezeit ist die Mindestdauer, für die eine Grabstelle nicht neu belegt werden darf. Sie variiert je nach Friedhof und Bundesland (meist 15–30 Jahre).
Kann man bei der Einäscherung dabei sein?
Viele Krematorien haben einen Andachtsraum, in dem Sie die Übergabe des Sarges miterleben können.
Warum braucht man bei der Feuerbestattung einen Sarg?
Aus hygienischen Gründen und für einen vollständigen Verbrennungsprozess ist ein Holzsarg gesetzlich vorgeschrieben.
Kann Asche verwechselt werden?
Nein. Jede Einäscherung erfolgt einzeln. Ein feuerfester Schamottstein mit eindeutiger Nummer garantiert die Identifizierung.


Was ist ein Kolumbarium?
Eine Wand oder Stele mit verschlossenen Nischen zur Urnenbeisetzung, auf Friedhöfen oder in Kirchen.
Ablauf der Seebestattung
Nach der Einäscherung wird die Asche in einer wasserlöslichen Urne auf See beigesetzt. Angehörige können teilnehmen und erhalten eine Seekarte mit Koordinaten. Gedenkfahrten sind möglich.
Was sind Natur- oder Waldbestattungen?
Beisetzung der Urne an einem Baum oder im Bestattungswald. Im Ausland ist auch das Verstreuen der Asche in der Natur möglich.
Individueller Abschied
Aufbahrung zu Hause
Bis zu 36 Stunden möglich, das Zimmer sollte kühl sein. Ich gebe Ihnen praktische Hinweise oder übernehme die Aufbahrung.
Eigene Kleidung für den Verstorbenen
Ja. Bei Feuerbestattungen nur Textilien aus Naturmaterialien.
Wie kann ich mich einbringen?
Sie können z. B.:
- beim Waschen und Ankleiden helfen
- Sarg oder Urne gestalten
- persönliche Gegenstände beilegen
- eigene Musik, Texte oder Redebeiträge wählen
- Sarg oder Urne selbst tragen
Wir besprechen Ihre Wünsche im Trauergespräch.


Fragen zum Verstorbenen
Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?
Ja, das ist in der Regel gefahrlos. Nur bei ansteckenden Krankheiten halten Sie bitte Rücksprache mit dem Arzt.
Darf ich den Sarg selbst tragen?
Ja. Angehörige können Sarg oder Urne mit Unterstützung selbst tragen.
Bestattungsvorsorge
Wie kann ich meine Wünsche festlegen?
Mit einer Bestattungsvorsorge halten Sie Ihre Wünsche vertraglich fest: Bestattungsart, Grabstelle, Ablauf der Trauerfeier, Musik, Blumenschmuck.
Was bringt eine Bestattungsvorsorge?
- Entlastung der Angehörigen
- Sicherstellung Ihrer Wünsche
- Finanzielle Absicherung durch Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung
- Schutz vor Zugriff Dritter (z. B. Sozialamt)
Die Beratung dazu ist kostenlos und unverbindlich.
Was kann im Vorsorgevertrag festgelegt werden?
- Bestattungsart und Beisetzungsort
- Sarg/Urne, Blumenschmuck
- Ablauf & Gestaltung der Trauerfeier
- Redner/Musik
- Grabart & Grabpflege
- Trauerdruck & Anzeige
- Finanzierung
Kann ich meinen Vorsorgevertrag ändern?
Ja, jederzeit. Der jeweils aktuelle Vertrag ist nach Ihrem Tod bindend.


Kosten und Sozialfragen
Sind Feuerbestattungen günstiger?
Oft ja, Urnengräber sind meist günstiger als Erdgräber. Dazu kommen jedoch Kosten für:
- zweite Leichenschau
- Einäscherung
- Urne zusätzlich zum Sarg
Wer trägt die Bestattungskosten?
Bestattungspflichtig sind in dieser Reihenfolge:
- Ehe-/Lebenspartner
- Volljährige Kinder
- Eltern
- Volljährige Geschwister
- Großeltern
- Volljährige Enkel
Bei Bedürftigkeit kann das Sozialamt unterstützen (§74 SGB XII).
Was tun, wenn ich die Bestattung nicht bezahlen kann?
Stellen Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten. Finanziert wird eine ortsübliche, einfache Bestattung.
Trauer & Unterstützung
Wo finde ich psychologische Hilfe?
Ich begleite Sie auch nach der Bestattung. Darüber hinaus:
Telefonseelsorge (24 h):
0800 111 0 111 • 0800 111 0 222 • 116 123
online.telefonseelsorge.de
Unterstützung für trauernde Eltern und Geschwister
VEID – Bundesverband Verwaiste Eltern
Telefon: 0341 / 946 8884
www.veid.de
Kinder und Trauer
Kinder dürfen und sollen an Abschied und Bestattung teilnehmen, das hilft ihnen beim Verstehen und Verarbeiten. Zum altersgerechten Umgang berate ich Sie gerne.

Bei allen weiteren Fragen rufen Sie mich gerne unter Telefon 07906 9414077 an.
Ihr Peter Sadlo
