Bestattungskosten
Transparent und ohne versteckte Positionen
Was eine Bestattung kostet, hängt davon ab, wie sie aussehen soll. Deshalb sprechen wir zuerst über Ihre Wünsche und schauen dann, wie sie sich finanziell umsetzen lassen.
Jede einzelne Position erkläre ich Ihnen verständlich. Auf Wunsch erhalten Sie vorab einen detaillierten, verbindlichen Kostenvoranschlag.

Welche Kosten entstehen bei einer Bestattung?
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Bereichen zusammen. Je nach Bestattungsart und Umfang der Leistungen fallen sie unterschiedlich aus.

Ärztliche Aufwendungen
- Leichenschau und Ausstellung des Totenscheins
- ggf. zweite Leichenschau bei einer Feuerbestattung
Leistungen des Bestatters
- persönliche Beratung und Begleitung der Angehörigen
- Abholung und Versorgung des Verstorbenen
- hygienische Grundversorgung und Einkleidung
- Bereitstellung von Sarg oder Urne
- Organisation der Trauerfeier und Beisetzung
- Vorbereiten und Begleiten der Trauerfeier
- Erledigung sämtlicher Formalitäten und Behördengänge
- Erstellen und Versand von Traueranzeigen und Trauerkarten
Friedhofs- und Beisetzungsgebühren
- Kosten für Grabstelle (Wahlgrab oder Reihengrab)
- Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle und Aufbahrungsräume
- Tätigkeiten der Friedhofsträger (z. B. Graböffnung, Schließen, Dokumentation)
Weitere mögliche Aufwendungen
- Traueranzeigen in Zeitungen oder Online-Portalen
- Trauerdrucksachen (Karten, Danksagungen)
- musikalische Gestaltung oder Rednerhonorare
- Blumenschmuck, Kränze und Trauerfloristik
- Kremationskosten (bei Feuerbestattung)
- Grabstein, Inschrift und spätere Grabpflege
- Bewirtung nach der Beisetzung (Trauerkaffee)
- amtliche Urkunden und Dokumente

Durchschnittliche Kosten einer Bestattung
Meine Leistungen liegen, je nach Bestattungsart und Ihren Wünschen, in der Regel zwischen 2900 € und 4200 € (inklusive MwSt.). Darin ist alles enthalten, was für eine würdevolle Bestattung nötig ist. Trauerdruck, Blumenschmuck oder Musik kommen bei Bedarf dazu.
Finanzielle Unterstützung und Sozialbestattung
Können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger die Kosten nicht tragen und ist das auch aus dem Nachlass nicht möglich, können Sie beim Sozialamt Kostenübernahme nach § 74 SGB XII beantragen. Übernommen werden die Kosten einer ortsüblich angemessenen Bestattung.
Bei der Vorbereitung des Antrags helfe ich Ihnen und erkläre Ihnen die einzelnen Schritte.
„Ein würdevoller Abschied muss nicht teuer sein – aber er sollte immer mit Herz gestaltet sein.“
